BDS Mitgliedsantrag

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Mitgliedsantrag
Mit der Unterschrift bestätigt der Antragsteller, dass er die jeweils gültige Satzung und Beitragsordnung anerkennt. Die Mitgliedschaft kann jährlich – erstmalig zum Ablauf des dem Beitritt folgenden Jahres – schriftlich, fernschriftlich (Fax) oder per E-Mail jeweils bis zum 30. September gegenüber der Hauptgeschäftsstelle gekündigt werden.
Der Beitrag der unmittelbaren Mitglieder ist jeweils am 1. Januar für das laufende Jahr fällig.
Die Umstellung des Mitgliedsbeitrags für bestehende Mitgliedschaften von unmittelbaren Mitgliedern auf die reduzierten Beiträge erfolgt nur auf schriftlichen Antrag an die Hauptgeschäftsstelle mit Wirkung ab dem jeweils darauffolgenden Kalenderjahr.
Diese Beitragsordnung tritt am 01.01.2020 in Kraft. Sie wurde in der vorliegenden Fassung von der Generalversammlung 2019 beschlossen.
Der Mitgliedsbeitrag ist der Selbstveranlagung der Mitglieder überlassen, jedoch beträgt der Mindestbeitrag ab dem 01.01.2020 für Neumitglieder im Beitrittsjahr:
- Für unmittelbare Mitglieder (§4 Ziffer 1 der Satzung): 190.- € (effektiv 15,83 € / Monat)
- Für unmittelbare Mitglieder, die auch Mitglied sind im Versorgungswerk mittelständischer Arbeitgeber e.V. des BDS Bayern 110.- € (effektiv 9,20 € / Monat)
- Für unmittelbare Neumitglieder (Jungunternehmer) im Jahr der Gründung und in den beiden Folgejahren (Neugründung oder Betriebsübernahme) gegen Nachweis 95.- € (effektiv 7,50 / Monat)
- Für Mitglieder, die wegen Alters, Invalidität oder aus sonstigen Gründen, ohne Arbeitnehmer zu werden, ihren Betrieb aufgeben 30.- €