Tipps zur Leasingrückgabe: Der Antriebsstrang

antriebsstrang

Um bei der Leasingrückgabe vor bösen – und kostspieligen – Überraschungen geschützt zu sein, empfiehlt es sich dringend, im Vorfeld sorgsam auf Details zu achten. Das spart dem Leasingnehmer Zeit, Geld und Nerven. Der Kfz-Sachverständige André Zamponi von Autotax Expert gibt wichtige Hinweise. Teil 3: der Antriebsstrang. 

Gibt es festgelegte hersteller­- und modellabhängige Verschleißgrenzen?

Eigentlich nur für Reifen. Sonst ist darauf zu achten, dass sowohl Wartungen, Bremsflüssigkeiten und Hauptuntersuchungen am Tag der Rückgabe nicht direkt fällig oder gar schon abgelaufen sind. Ein Punkt, der oft vergessen wird, ist das Reifenreparaturset (Tirefit), dieses hat ein aufgedrucktes Ablaufdatum.

Wie wirken sich Ölfeuchtigkeiten der Aggregate auf die Beurteilung des Fahrzeugzustands aus?

Negativ, alle Undichtigkeiten sind vor Abgabe zu beseitigen. Da es bei der Rücknahme oft nicht möglich ist, die genaue Ursache zu diagnostizieren, wird je nach Kundenstandard ein

pauschaler Betrag für solche Dinge in Abzug gebracht, der unter Umständen deutlich über dem tatsächlichen Mangel liegen kann.

 

Wie wirken sich nachträgliche Um- und Ausbauten auf die Bewertung aus?

Sehr negativ, denn der Rückbau in den Ursprungszustand wird vollumfänglich in Rechnung gestellt. Es empfiehlt sich also, sämtlich Umbauten vor Rückgabe zu entfernen und den Auslieferungsstand des Fahrzeugs wiederherzustellen.

 

Sollte man im Vorfeld auf ungewöhnliche Geräusche im Bereich von Motor, Fahrwerk und Getriebe achten?

Absolut. Im Rahmen der Bewertung wird auch immer eine kurze Probefahrt durchgeführt. Defekte an Fahrwerk, Motor oder Getriebe werden in Rechnung gestellt. Normaler altersbedingter Verschleiß ist ok, erneuerungswürdige Bauteile, die einen Defekt über den normalen Verschleiß hinaus aufweisen, werden in aller Regel teuer.

 

 

 

 

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