Tipps zur Leasingrückgabe: Die Karosserie

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Um bei der Leasingrückgabe vor bösen – und kostspieligen – Überraschungen geschützt zu sein, empfiehlt es sich dringend, im Vorfeld sorgsam auf Details zu achten. Das spart dem Leasingnehmer Zeit, Geld und Nerven. Der Kfz-Sachverständige André Zamponi von Autotax Expert gibt wichtige Hinweise. Teil 3: die Karosserie.

Welche Art von Dellen und Beulen werden bei der Rückgabe toleriert?

Das hängt immer etwas vom Hersteller ab. Einige Leasinggeber gehen mit ein bis zwei Dellen ohne Lackschaden sehr kundenfreundlich um und berechnen hierfür nichts. Bei anderen wiederum ist eine Delle schon zu viel. Hyundai ist z.B. sehr kulant, wohingegen andere Hersteller hier schon teilweise von abzugsfähigen Beschädigungen sprechen.

Empfiehlt es sich, Dellen und Beulen selbst instand zu setzen?

Definitiv. Ich empfehle vor Rückgabe den Gang zum „Beulendoktor“, dieser kann sehr kostengünstig Dellen entfernen und man riskiert hier keine teuren Minderwerte.

Wie werden Hagelschäden bewertet?

Hagelschäden unterliegen dem Kaskorecht und sind als Elementarschäden über die Versicherung abgedeckt. Diese sollte man demensprechend auch umgehend melden und über den Kaskoversicherer regulieren lassen. Gibt man ein Fahrzeug mit Hagelschaden ab, wird es extrem teuer.

Wie wirken sich Beklebungen der Karosserie aus?

Ebenfalls negativ, da diese nicht dem Auslieferungstand entsprechen. Werbebeschriftungen haben auf dem Fahrzeug bei Rückgabe nichts mehr zu suchen. Pro Bauteil können unter Umständen bis zu 100 Euro für die Entfernung und nachträgliche Polierarbeiten anfallen. Das kann sich dann jeder selbst ausrechnen. Lieber mal an einem Samstagvormittag die Aufkleber selber entfernen und dafür bares Geld sparen.

 

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