Tipps zur Leasingrückgabe: die Felgen
Um bei der Leasingrückgabe vor bösen – und kostspieligen – Überraschungen geschützt zu sein, empfiehlt es sich dringend, im Vorfeld sorgsam auf Details zu achten. Das spart dem Leasingnehmer Zeit, Geld und Nerven. Der Kfz-Sachverständige André Zamponi von Autotax Expert gibt wichtige Hinweise. Teil 2: die Felgen.
Gibt es eine fest definierte Länge, welche Kratzer und Schrammen an den Felgen nicht überschreiten dürfen?
Grundsätzlich kann man sagen, dass kleine Lackbeschädigungen an Alufelgen im Rahmen des normalen Gebrauchs kein Problem darstellen. Alles im Bereich von bis zu 2cm wird hier nicht beanstandet.
Werden Unterschiede zwischen „normalen“ Kratzern und Schädigungen durch Bordsteinkontakt gemacht?
Definitiv! Bordsteinbeschädigungen werden in Abzug gebracht. Bei lackierten Felgen wird hier meist eine Instandsetzung und Lackierung mit rund 200 Euro angesetzt. Vorsicht ist bei glanzgedrehten Felgen geboten. Hier erlaubt der Hersteller in den meisten Fällen keine Instandsetzung und die Leasinggeber fordern bei Beschädigungen der einen Komplettersatz der Felge, was je nach Felgentyp bis zu 800 Euro pro Felge sein können.
Was ist am Felgenhorn zu prüfen?
Hier wird lediglich eine Sichtprüfung auf äußerliche Beschädigung durch Fremdkontakt geprüft.
Müssen die Radkappen vom Originalhersteller stammen?
Das Fahrzeug ist immer so abzugeben, wie es ursprünglich in Empfang genommen wurde.
Wurde das Fahrzeug mit Radkappen aus dem Zubehör ausgeliefert, was sehr unwahrscheinlich ist, kann es auch so zurückgegeben werden.
Welche Kosten können durch sorgfältige Prüfung im Vorfeld der Rückgabe in etwa vermieden werden?
Es hilft hier immer, einmal selbstkritisch einen Blick auf die Felgen zu werfen und diese gegebenenfalls im Vorfeld durch einen professionellen Smart-Repair-Betrieb instand setzen zu lassen. Das ist im Vergleich meist erheblich günstiger.