Tipps zur Leasingrückgabe: die Bereifung
Um bei der Leasingrückgabe vor bösen – und kostspieligen – Überraschungen geschützt zu sein, empfiehlt es sich dringend, im Vorfeld sorgsam auf Details zu achten. Das spart dem Leasingnehmer Zeit, Geld und Nerven. Der Kfz-Sachverständige André Zamponi von Autotax Expert gibt wichtige Hinweise. Teil 1: die Bereifung.
Welche Profiltiefe wird bei den verschiedenen Bereifungen akzeptiert, und wo muss man genau messen?
Die Messung wird in der Mitte des Reifens durchgeführt. Die gesetzliche Mindestprofiltiefe von 1,6 mm sollte bei Sommerreifen nicht unterschritten werden. Je nach Leasinggeber und Kundenstandart, werden bei Sommerreifen mindestens 3 mm und bei Winterrädern mindestens 4 mm Profiltiefe gefordert.
Sind bei der Rückgabe Mischbereifungen erlaubt?
Mischbereifung im Rahmen von halb Sommer, Allwetter und Winter sind generell nicht zulässig. Mischbereifung im Rahmen von verschiedenen Herstellern auf Vorder- und Hinterachse stellen kein Problem dar. Allerdings muss zwingend auf den korrekten Traglast und Geschwindigkeitsindex der Bereifung geachtet werden. Sehr wichtig ist auch, wenn das Fahrzeug mit Run Flat Bereifung ausgeliefert wurde, ist dieses auch zwingend damit wieder zurückzugeben.
Welche Arten von Kontaktspuren werden nicht akzeptiert?
Jegliche Beschädigungen an der Flanke in Form von Rissen und/oder Schnitten, werden nicht akzeptiert. Hier wird ein neuer Reifen mit 100 Prozent berechnet.
Welche Kosten können durch sorgfältige Prüfung im Vorfeld der Rückgabe vermieden werden?
Abgefahrene oder beschädigte Reifen selbstständig vor Abgabe wechseln bzw. erneuern zu lassen, kann unter Umständen günstiger werden.